Qualifizierungsförderung für Beschäftigte im Rahmen des ESF (Ziel 2)
Das Arbeitsmarktservice (AMS) fördert mit dieser Beihilfe die Kosten der Qualifizierungsmaßnahmen von ArbeitnehmerInnen. Ziel ist es, einerseits die Beschäftigung von ArbeitnehmerInnen durch Qualifizierung zu sichern andererseits die Weiterbildungsaktivitäten für die Arbeitgeber zu erleichtern. (Gültig ab: 1. Jänner 2011)
Wer?
Diese Förderung erhalten alle Arbeitgeber - ausgenommen sind das Arbeitsmarktservice, sonstige juristische Personen öffentlichen Rechts, politische Parteien, der Bund, die Länder, die Gemeinden und Gemeindeverbände sowie radikale Vereine.
Bei Vorlage eines Bildungsplanes sind folgende Personen förderbar:
• ArbeitnehmerInnen ab 45 Jahre,
• Frauen mit höchstens Lehrausbildung oder mittlerer Schule,
• WiedereinsteigerInnen,
• ArbeitnehmerInnen unter 45 Jahre im Rahmen von Productiv-Aging-Konzepten in Qualifizierungsverbünden, die sich in einem vollversicherungspflichtigen Arbeitsverhältnis bzw. in Elternkarenz befinden.
Nicht förderbar sind:
• UnternehmenseigentümerInnen,
• Mitglieder der zur Geschäftsführung berufenen Organe,
• ArbeitnehmerInnen in einem unkündbaren Arbeitsverhältnis (BeamtInnen oder ArbeitnehmerInnen in definitiv gestellten
Arbeitsverhältnissen),
• Lehrlinge,
• überlassene ArbeiterInnen von gewerblichen Arbeitskräfteüberlassern, für die der Kollektivvertrag für das Gewerbe der Arbeitskräfteüberlassung gilt.
Gesendet am 22.März (KW 22) und wiederholt an diejenigen, die den Newsletter noch nicht geöffnet hatten am 26.März:
Der Frühjahrs-Newsletter:
Zur Ansicht: Das Frühjahr beginnt!
Erschienen am 2.Mai/KW 18:
4x 1/2 Seiten im Kufsteinblick:
Erschienen am 29.Mai:/KW 22:
Der PR-Teil im Kufsteinblick auf Seite 18 auf der Titelseite der "Wohnträume".
Gesendet am 21. September (KW 38) und wiederholt an diejenigen, die den Newsletter noch nicht geöffnet hatten am 22-September:
Der Herbst-Newsletter:
Zur Ansicht: Willkommen zu unseren Herbst-News
Erschienen am 30.Oktober/KW 44:
4x 1/2 Seiten im Kufsteinblick + PR-Teil auf Seite 23: